Kirchenvorstandswahl
Am Sonntag, dem 13. September 2026, finden in den Kirchgemeinden der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens die Kirchenvorstandswahlen statt.
Mit Ihrer Stimme entscheiden die Gemeindeglieder darüber, wer in den kommenden Jahren Verantwortung für das Leben und die Entwicklung der Kirchgemeinde übernimmt. Bitte merken Sie sich diesen Termin vor und sagen Sie ihn gern weiter, damit sich möglichst viele wahlberechtigte Gemeindeglieder an der Wahl beteiligen.
Kandidaten gesucht
Der Kirchenvorstand gestaltet das geistliche und gemeindliche Leben vor Ort mit, trifft wichtige Entscheidungen zu Finanzen, Personal und Gebäuden und trägt gemeinsam mit den Pfarrern Verantwortung für die Zukunft der Kirchgemeinde.
Für die Wahl werden engagierte Gemeindeglieder gesucht, die bereit sind, sich mit ihren Fähigkeiten, Ideen und ihrem Glauben einzubringen. Haben Sie Interesse, sprechen Sie bitte ein Mitglied des Kirchenvorstandes oder einen Pfarrer an. Vorschläge für Kandidaten können bei der Kirchgemeinde eingereicht werden.
Wahlvorschläge
Wer eine Person für die Kirchenvorstandswahl vorschlagen möchte, kann dies nach Rücksprache mit der vorgeschlagenen Person mit einem Kandidatenvorschlag tun.
Kandidatenvorschlag herunterladen
Damit ein Wahlvorschlag gültig ist, muss er von der vorgeschlagenen Person angenommen werden und die erforderliche Anzahl von 5 Unterstützungsunterschriften wahlberechtigter Gemeindeglieder enthalten. Die genauen Regelungen und Fristen erfahren Sie in Ihrem Pfarramt.
Wählerliste
Für die Vorbereitung der Wahl wird eine Wählerliste geführt. In ihr sind alle Gemeindeglieder verzeichnet, die bei der Kirchenvorstandswahl wahlberechtigt sind.
Die Wählerliste liegt im Pfarramt vom 6. Juli 2026 bis 3. August 2026 zur Einsicht aus. Wer feststellt, dass Angaben fehlen oder fehlerhaft sind, kann innerhalb der vorgesehenen Fristen eine Berichtigung beantragen.
Briefwahl
Wer am Wahltag verhindert ist oder das Wahllokal nicht aufsuchen kann, hat die Möglichkeit, per Briefwahl an der Kirchenvorstandswahl teilzunehmen. Die Briefwahlunterlagen können rechtzeitig vor der Wahl beim Pfarramt in Oschatz beantragt werden.
Antrag auf Briefwahl herunterladen
Bitte beachten Sie die Frist für die Beantragung bis zum 4. September 2026. Die Rücksendung der Unterlagen an das Pfarramt muss so erfolgen, dass sie spätestens am 12. September 2026 eingehen. Alternativ können die Unterlagen am Wahltag im Wahlbüro abgegeben werden.
Ihre Stimme zählt
Die Kirchenvorstandswahl bietet die Möglichkeit, das Leben der Kirchgemeinde aktiv mitzugestalten. Nutzen Sie Ihr Wahlrecht und beteiligen Sie sich am 13. September 2026 an der Wahl des neuen Kirchenvorstands.
Sie können Ihre Stimme in einem Wahlbüro Ihrer Wahl innerhalb der Kirchgemeinde abgeben.
Wahltag und Wahlbüros
Am 13. September 2026 haben die Wahlbüros nach den Erntedankandachten und Gottesdiensten zu folgenden Zeiten geöffnet:
| Wahlbüro | Öffnungszeit |
|---|---|
| Naundorf (Pfarrhaus) | 9:30–10:00 Uhr |
| Borna (Kirchenvorraum) | 10:30–11:00 Uhr |
| Oschatz (Kirchenvorraum) | 11:30–12:00 Uhr |
| Altmügeln (in der Kirche, am Seiteneingang links) | 12:30–13:00 Uhr |
| Ablaß (Winterkirche) | 13:30–14:00 Uhr |
| Wermsdorf (Sakristei) | 14:30–15:00 Uhr |
| Luppa (Eingangsbereich) | 15:30–16:00 Uhr |
| Schmannewitz (Gemeinderaum) | 16:30–17:00 Uhr |
| Laas (Eingangsbereich) | 17:30–18:00 Uhr |